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Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist verfassungswidrig

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

„Der jetzt von der Regierungskoalition vorgelegte Entwurf für das 8. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist aus unserer Sicht verfassungswidrig“, erklärt Luc Jochimsen. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Dass der Entwurf verfassungswidrig ist, bestätigt auch der von uns für die heutige Anhörung benannte Experte, Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine–Cosack, für den ‚das Gesetz ein Plädoyer für einen Überprüfungs- und Überwachungsstaat‘ ist und zudem ‚offensichtlich verfassungswidrig, soweit es den Kreis der zu überprüfenden Personen erstmalig erweitert‘. DIE LINKE ist mit ihrer Haltung zur Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes nicht mehr allein. Auch der von der SPD benannte Experte, der renommierte, ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull, hebt in der Schlussbemerkung seiner Stellungnahme auf ein Zitat von Dr. Burkhard Hirsch, FDP, ab, mit dem DIE LINKE schon 2010 argumentiert hat: Der frühere Vizepräsident des Bundestags attestiert darin schon 1991 dem Gesetz einen ‚Zug von Erbarmungslosigkeit‘.“