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Nötigung eines Verfassungsorgans ist eine Straftat

Pressemitteilung von Ulrich Maurer,

Zu den Drohungen aus den Reihen der CSU gegenüber dem Bundespräsidenten im Zusammenhang mit dessen angekündigter Entscheidung über ein Gnadengesuch des RAF-Terroristen Christian Klar erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE., Ulrich Maurer:

Bei aller Meinungsfreiheit - die CSU überschreitet in ihrem Kampf gegen eine mögliche Begnadigung von Christian Klar gegenüber dem Bundespräsidenten die Grenzen des Anstandes und des Strafrechts. Was und wie es aus den Reihen der Christsozialen tönt, kommt einer Nötigung eines Verfassungsorgans gleich. Das aber ist ein Straftatbestand. Der Noch-CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber muss diesem Treiben ein Ende setzen, sonst muss es die Justiz tun.

Der Bundespräsident hat kraft Grundgesetz das Recht, Begnadigungen auszusprechen oder zu versagen. Die CSU-Kampagne ist ein direkter Angriff auf das Amt des Bundespräsidenten und seine unabhängige Gnadenentscheidung. Offenkundig hat die kleinste im Bundestag vertretene Partei es nicht verkraftet, dass Horst Köhler das Verbraucherinformationsgesetz aus dem Hause Seehofer kassiert hatte, und versucht nun eine Retourkutsche.