Zum Hauptinhalt springen

Mor Gabriel – ein Fall von Christenvertreibung

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

"Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Türkei, große Wald- und Flurstücke der zum Kloster Mor Gabriel gehörenden Ländereien zu enteignen und dem türkischen Staat zuzusprechen, ist nicht hinnehmbar", erklärt Luc Jochimsen zur anhaltenden Debatte um das Urteil. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:

"Die Ländereien bilden die wirtschaftliche Grundlage des Klosters. Der Verlust dieser Grundlage bedeutet, dass die über 1600 jährige Geschichte dieses bedeutenden und zu den letzten noch aktiven christlichen Klöstern der Türkei gehörenden geistigen Zentrums beendet würde. Übrig bliebe lediglich ein imposantes Museum. Damit würde die von der syrisch-orthodoxen Gemeinde erreichte Wiederbelebung der aramäischen Kultur zunichte gemacht und die Gemeinde vertrieben.

Das Urteil stellt einen schweren Rückschlag im Konflikt um die Rechtmäßigkeit der Ländereien des Klosters dar und gibt für das noch ausstehende Urteil im Prozess gegen den Stiftungsvorsitzenden Kuryakos Erguen wegen 'Aneignung fremden Bodens' Anlass zu größter Sorge. Erst im Dezember 2010 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit dem Antrag 'Religionsfreiheit weltweit schützen' zugestimmt. Auf dieser Basis muss die bedrohte Religionsausübung der syrischen Christen in der Türkei gesichert werden. Die religiöse Vielfalt der Türkei darf nicht durch die Vertreibung der syrisch-orthodoxen Christen in Südostanatolien eingeschränkt werden."