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Moderne Informationspolitik statt amtlicher Geheimniskrämerei

Pressemitteilung von Caren Lay,

„Das Verbraucherinformationsgesetz ist in der Praxis nahezu wirkungslos und damit untauglich. Es ist nicht geeignet, die Geheimniskrämerei in deutschen Amtsstuben abzubauen und muss dringend novelliert werden. Der heute vom Verbraucherministerium angekündigte Runde Tisch zur Verbesserung des Gesetzes kann ein erster Schritt sein. Er darf aber nicht zur Verzögerung der überfälligen Reform führen. Die Gesetzeslücken sind so eindeutig, dass die wesentlichen Kritikpunkte von Verbraucherorganisationen und der LINKEN sofort behoben werden können“, erklärt Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:

„Verschleppte oder untaugliche Auskünfte, abschreckend hohe Gebühren, eingeschränkter Informationszugang - das sind die traurigen Erfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz. Und die ernüchternde Bilanz eines Expertengesprächs der Fraktion DIE LINKE: Statt einer zeitgemäßen und transparenten Informationskultur mauern deutsche Behörden und Unternehmen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht auf Informationen in Anspruch nehmen wollen.

Eine moderne Informationspolitik ist überfällig. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen endlich das uneingeschränkte Recht auf Information. Wir fordern ein Ende der Beschränkung auf den Lebensmittelbereich und die Ausweitung des Informationsanspruchs auf ausnahmslos alle Produkte und Dienstleistungen. Anfragen müssen auch ohne Umweg über Behörden direkt bei den Produzenten und Anbietern möglich sein. Abwimmeln, Hinhalten oder Abschreckung durch hohe Gebühren sind Relikte des Amtsschimmels, die überwunden werden müssen. Eine mögliche Vereinheitlichung der verschiedenen Informationsgesetze IFG, UIG und VIG darf nicht bei einer gemeinsamen Gebührenordnung stehen bleiben. Mindestziel ist eine Angleichung der Informationsansprüche auf dem höchsten Niveau.

Das Verbraucherinformationsgesetz muss umgehend novelliert werden. Um diesen Prozess voranzutreiben, bringen wir heute einen Antrag mit unseren Forderungen in den Deutschen Bundestag ein. Zudem veranstalten wir am 14. Juni eine Konferenz, bei der wir mit Verbraucherorganisationen, Behördenvertretern und Rechtsexperten die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz zusammentragen und Alternativen diskutieren werden.