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Mikrofon-Funde weiter aufklären

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu den Berichten über den angeblichen Fund einer Abhöranlage in seinem Büro erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Wolfgang Neškoviæ der zugleich Obmann seiner Fraktion im BND-Untersuchungsausschuss ist:

Am Freitag, den 18.1.2007, hat mich während eines Fernsehinterviews einer der Assistenten des Fernsehteams auf einen Gegenstand hingewiesen, der unmittelbar vor der Abdeckung von einer der beiden oberhalb meines Schreibtisches angebrachten Lampen frei herab hing.

Eine nähere Untersuchung hat dann ergeben, dass sich auf dem Lampenkörper ein graues Kabel befand, an dessen hinterem Ende ein Stecker und am vorderen Ende ein kleiner zylinderförmiger Körper befand. Ich konnte diesen Gegenstand nicht zuordnen. Es kam die Vermutung auf, dass es sich um ein Mikrophon handeln könne. Der Fund löste allgemeine Verwunderung aus.

Da ich unmittelbar nach dem Interview mein Büro verlassen musste, habe ich meine Mitarbeiterin gebeten, den Gegenstand in meinem Safe einschließen zu lassen.
Am Montag, den 21.1.2007 habe ich in einem kleineren Kreis meiner Fraktion über diesen Vorfall berichtet und einen mir sachkundig erscheinenden Mitarbeiter ersucht, den Gegenstand zu überprüfen. Er kam zu der Einschätzung, dass es sich um ein Mikrofon handele. Daraufhin ist angeregt worden, die Büros der beiden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. im 1. Untersuchungsausschuss überprüfen zu lassen. Dabei ist in einem Büro nichts gefunden worden, während bei mir auf der anderen über meinem Schreibtisch befindlichen Lampe ein gleichartiger Gegenstand entdeckt wurde. In der Beratungsrunde ist dann Übereinstimmung erzielt worden, den Bundestagspräsidenten zu informieren, um ggf. eine Klärung und Überprüfung der Funde zu erreichen.

Ich stelle fest, dass ich die Presse nicht über diesen Vorgang informiert habe und mit den Funden keine irgendwie gearteten Spekulationen verbinde. Eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums halte ich daher nicht für erforderlich.

Eine Bewertung des gesamten Vorgangs werde ich erst vornehmen, wenn ein Ergebnis der Überprüfung vorliegt.