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Luftangriff von Kundus war völkerrechtswidrig

Pressemitteilung von Inge Höger,

„Trotz aller Blockaden der Bundesregierung ist es uns gelungen, im Untersuchungsausschuss ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen, das den fatalen Luftangriff von Kundus dem Blick der Öffentlichkeit entziehen sollte“, so Inge Höger, abrüstungspolitische Sprecherin und Berichterstatterin der Fraktion DIE LINKE im Kundus-Untersuchungsausschuss, anlässlich der Übergabe des Abschlussberichts zur Bombardierung in Afghanistan im September 2009 mit mehr als 100 Toten und Verletzten. Dazu Höger weiter:

„Oberst Klein behauptete, er habe das PRT Kundus vor einem geplanten Angriff mit den festgefahrenen Tanklastern schützen müssen. In Wirklichkeit, so hat der Bericht ergeben, gab es keinen Hinweis auf irgendeine konkrete Bedrohung. Der Luftangriff von Kundus war völkerrechtswidrig.

Oberst Klein behauptete auch, er habe nicht gewusst, dass sich unter den Menschen auf der Sandbank, die er bombardieren ließ, Zivilisten befanden. Andererseits beschrieb er im Untersuchungsausschuss aber, dass er davon ausging, dass sich auf dieser Sandbank Personen befanden, die – nach den Regeln des Völkerrechts, die Oberst Klein ignorierte – Zivilpersonen waren. Zudem wissen wir heute, dass auch die afghanische Dorfbevölkerung, die nach wie vor in extremer Armut lebt, zu den Tanklastern kam, um dort Benzin abzuzapfen.

Der Umgang der deutschen Regierung, der Bundeswehr und der deutschen Justiz mit dem Luftangriff von Kundus lässt erkennen, dass das Geschehen in der Nacht vom 03. auf den 04. September 2009 nicht erhellt werden sollte. Der ganze Vorfall wurde weder von der Bundesregierung, noch von der Bundeswehr, noch von der Justiz umfassend aufgearbeitet. Auch die Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss hatten kein echtes Interesse an Aufklärung. In ihrem Mehrheitsvotum zeichnen sie ein eindimensionales und geschöntes Bild.“