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Lohntransparenzgesetz greift zu kurz

Pressemitteilung von Doris Achelwilm,

 

„Das Lohntransparenzgesetz, das jetzt vollständig in Kraft tritt, ist um Meilen zu kurz gesprungen. Deutschland hat im europaweiten Vergleich mit 22 Prozent nach Tschechien und Estland die höchste Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Dieser Missstand erfordert unmittelbar greifbare, offensive, gesetzliche Abhilfe“, erklärt Doris Achelwilm, Expertin für Gleichstellungspolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den 6. Januar 2018, ab dem Beschäftigte erstmals seit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes vor sechs Monaten den darin enthaltenen Auskunftsanspruch geltend machen können. Doris Achelwilm weiter:

„Um als möglicherweise Betroffene an Auskünfte zu kommen, braucht es mit dem neuen Gesetz eine Betriebsgröße von mindestens 200 Beschäftigten. Die Beweislast liegt nach wie vor bei der Frau, die individuell den Konflikt suchen und gegen den Arbeitgeber ihr Misstrauen erklären muss. Nötig wäre ein Verbandsklagerecht, mit dem kollektiv für die Betroffenen geklagt werden kann. Ein Lohngerechtigkeitsgesetz, das ein wirksamer Schritt in die richtige Richtung ist, muss betriebliche Prüfverfahren verbindlich einführen, Auskunftsrechte und -pflichten nicht nur bei großen Betrieben vorsehen und geeignete Sanktionsmechanismen mitbringen.

Island zeigt, dass es besser geht. Dort wurde ein Gesetz eingeführt, das die Lohndiskriminierung von Frauen verbietet und die Beweislast auf Unternehmen ab 25 Angestellten legt. Grundsätzlich gilt: Lohndiskriminierung von Frauen ist ein strukturelles Problem, das nicht nur über Transparenzrechte und -pflichten, sondern über ein Bündel von Maßnahmen der Aufwertung, Tarifbindung und der geschlechtergerechten Verteilung von Tätigkeiten angegangen werden muss. Dass das geltende Recht ‚Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ bis heute nicht durchgesetzt wurde, ist nicht hinnehmbar.“