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LINKE begrüßt Urteil zur Regelbedarfsstufe 3

Pressemitteilung von Katrin Werner,

Die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner, begrüßt ausdrücklich das heutige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), in dem das Gericht feststellt, dass Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger gemäß SGB XII, wenn sie mit Freunden oder Angehörigen zusammenleben, auch den vollen Regelsatz erhalten müssen. Werner weiter:

„Seit 2011 wurde diesen Menschen nur die Regelbedarfsstufe drei zugestanden, was eine Kürzung um 20 Prozent bedeutete. Dies betraf auch viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.

Diese Benachteiligung hatten viele Betroffeneninitiativen und Behindertenverbände sowie auch DIE LINKE scharf kritisiert. Es ist überfällig, dass diese ungerechte und menschenrechtswidrige Regelung nun korrigiert wird. Es ist bedauerlich, dass es dazu erst wieder eines höchstrichterlichen Urteils bedurfte. Die Koalition muss nun unverzüglich dafür sorgen, dass das Gerichtsurteil für alle etwa 40.000 Betroffenen umgesetzt und die Familien die ihnen vorenthaltenen Leistungen nachgezahlt bekommen.“