Zum Hauptinhalt springen

Lesben und Schwule weiter Bürger 2. Klasse

Pressemitteilung von Barbara Höll,

"Das Bundesverfassungsgericht degradiert Lesben und Schwule zu Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern 2. Klasse", kritisiert Barbara Höll die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Verweigerung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte, die in eingetragener Partnerschaft leben, durch das Bundesverfassungsgericht. "Das ist ein eklatanter Rückschritt in der Gleichstellungspolitik und eine offensichtliche Nichtanerkennung der in diesen Fällen gefällten Urteile des Europäischen Gerichtshofs", so die Sprecherin für lesbische und schwule Lebensweisen der Fraktion DIE LINKE. Höll:

"Das Bundesverfassungsgericht verkennt die Wirklichkeit heutiger Lebensweisen und die sexuelle Vielfalt der Gesellschaft, wenn es begründet, dass die Ehe nur im Kontext der "Aufgabe der Kindererziehung" und des "Alimentationsbedarfs" für den erziehenden Partner betrachtet werden kann. Diese Sichtweise entspricht nicht einmal der heterosexuellen Lebensrealität und schon gar nicht den vielfältigen Konstellationen von "Regenbogenfamilien", die als lesbische und schwule Paare ihren Kinderwunsch bereits verwirklicht haben.

Das EuGH-Urteil im Fall Maruko vom 1. April 2008 hat die Gleichstellung ausdrücklich angemahnt. Doch das Bundesverfassungsgericht entscheidet ausdrücklich gegen die Gleichstellung. Was eine zeitgemäße Politik ist, zeigt die Berliner Koalition aus LINKEN und SPD: Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 26. Mai die Gleichstellung so genannter verpartnerter Beamtinnen und Beamten im Besoldungsrecht beschlossen."