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Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung bezieht sich auch auf Auslandseinsätze der Bundeswehr

Pressemitteilung von Paul Schäfer,

Zu den von mehreren Abgeordneten erhobenen Unterstellungen, er habe Informationen aus der geheimen Unterrichtung des Verteidigungsministers zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan an die Presse weitergegeben, erklärt MdB Paul Schäfer:

"Die gestern im Plenum des Deutschen Bundestages vorgebrachte Unterstellung, ich hätte aus einer geheimen Unterrichtung des Bundesministers der Verteidigung an die Presse, die gestern um 14.00 Uhr stattfand, berichtet, weise ich zurück. Richtig ist dagegen, dass ich in einem Gespräch mit Journalisten um 12.00 Uhr begründet habe, warum die Linke eine deutsche Beteiligung an der Militäroperation Enduring Freedom ablehnt. Über konkrete Aktionen der Spezialkräfte wurde dort nicht gesprochen.

Das Parlament hat alles zu unterlassen, was unmittelbar Leib und Leben der Soldaten, die in Afghanistan oder anderswo im Einsatz sind, und von Zivilisten gefährdet. Diese Fürsorgepflicht gilt auch dann, wenn man diese Einsätze strikt ablehnt.

Die Information, ob sich KSK-Einheiten in Afghanistan befinden oder nicht, fällt nicht in diese Rubrik. Es wäre absurd, wenn das Parlament den Einsatz dieses Kommandos beschließt, aber nichts darüber erführe, ob dieser Einsatz überhaupt stattfände.

Richtig ist auch, dass die Abgeordneten vom Volk gewählt sind; Regierungsbeauftragte sind sie nicht. Daraus folgt, dass sie eine Kontrollfunktion gegenüber Regierungshandeln ausüben müssen. Das muss sich auch auf Auslandseinsätze der Bundeswehr, nicht zuletzt auf den allgemeinen Auftrag und Einsatz der Spezialkräfte beziehen. Die Frage, inwieweit hier im Rahmen von Recht und Gesetz gehandelt wird und ob der Einsatz politisch zweckmäßig ist, darf und muss gestellt werden.

Als im Anfang November 2001 der PDS-Abgeordnete Gehrcke den Kampfauftrag des Kommandos Spezialkräfte in die Öffentlichkeit brachte, war das Gezeter groß (als ob das Parlament über Einsätze beschließen könnte, ohne über deren Inhalt zu wissen). Im kurz darauf eingebrachten Antrag der Bundesregierung (Antrag vom 7.11.2001, Drs. 14/7296) hieß es zum Auftrag der unter der Operation Enduring Freedom agierenden Bundeswehr-Truppe: "Diese Operation hat zum Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zustellen..." Nichts anderes war gesagt worden. Nota bene: Was gestern noch als "Staatsgeheimnis" galt, ist inzwischen gängige Formulierung in Regierungsanträgen an das Parlament. Diese Erfahrung sollte Anlass sein, neu über die bisherigen Regularien der Geheimhaltung nachzudenken."