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Koalition schützt Textilindustrie, statt verbindliche Regeln einzuführen

Pressemitteilung von Niema Movassat,

„Auch drei Jahre nach dem furchtbaren Fabrikeinsturz von Rana Plaza hat sich die Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilbranche nicht verbessert. 1127 Todesopfer reichen offenbar nicht, um die involvierten Akteure zum Umdenken zu bewegen. Die Modeunternehmen lassen Kleidung weiterhin unter menschenunwürdigen Bedingungen und ohne Arbeitsschutz produzieren, und die Bundesregierung schaut nach wie vor tatenlos zu“, erklärt Niema Movassat, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zum dritten Jahrestag der Katastrophe von Rana Plaza in Bangladesch am kommenden Sonntag. Movassat weiter:

„Die einzige deutsche Antwort auf das Unglück und die sklavenartigen Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie ist das unternehmensfreundliche Textilbündnis. Minister Müllers vermeintliches Vorzeigeprojekt ist eine Farce. Der Modeverband German Fashion berichtete stolz, alle problematischen Punkte aus dem Bündnis herausverhandelt zu haben und rief seine Mitglieder dazu auf, sich unter den ‚Schutzschirm‘ der Bundesregierung zu stellen. Nicht zuletzt durch den Beitritt des Fast-Fashion Giganten Primark kann von dem Textilbündnis nicht mehr viel erwartet werden, am allerwenigsten ein Beitrag zur Verbesserung der Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter in der Textilbranche. Insbesondere auch, weil die Bundesregierung angekündigt hat, dass es am Ende keine verbindlichen, allgemeinen Regeln für alle am Textilbündnis beteiligten Unternehmen geben wird, sondern jedes Unternehmen sich seine Ziele selbst aussuchen kann. Dieses Wünsch-dir-was-Prinzip wird dem Ernst der Lage absolut nicht gerecht.

Auch die Vorlage eines ‚Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte‘ durch die Bundesregierung reicht nicht aus. Statt weiter auf Freiwilligkeit zu setzen, muss die Bundesregierung für Verbindlichkeit sorgen. Es braucht endlich gesetzlich festgelegte soziale, ökologische und menschenrechtliche Mindeststandards sowie ein Unternehmensstrafrecht.“