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Koalition lehnt Opferrente für Schülerinnen und Schüler in der DDR ab

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Die Koalition hat heute im Petitionsausschuss eine Petition abgewiesen, in der eine Opferrente für Schülerinnen und Schüler in der DDR gefordert wird, denen aus politischen Gründen ein bestimmter Bildungsweg versperrt wurde. Einigen jungen Menschen war der Zugang zur Oberschule oder zur Universität versagt worden, weil sie sich nicht in staatlichen Jugendorganisationen engagiert oder weil sie sich in kirchlichen Gemeinschaften betätigt hatten. Die Folgen dieser Bildungsdiskriminierung sind bis heute spürbar. Aufgrund der eingeschränkten beruflichen Chancen schlagen sie sich auch in der Rentenhöhe der Betroffenen nieder. Dazu erklärt die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann (DIE LINKE):

Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR sieht vor, die Rehabilitierung der Opfer politischen Unrechts in der DDR mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden. Selbst im 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz aber bleiben Verfolgtengruppen unberücksichtigt, so etwa Schülerinnen und Schüler.

DIE LINKE hat deshalb im März einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für benachteiligte Schülerinnen und Schüler in der DDR eine Opferrente vorsieht, die unbürokratisch ausgezahlt und nicht mit anderen Bezügen verrechnet werden soll. Die Koalition hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt und nun auch im Petitionsausschuss gegen eine angemessene Berücksichtigung dieser Opfergruppe votiert.