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Kinderrechte ins Grundgesetz

Pressemitteilung von Rosemarie Hein,

„Ein Runder Tisch zu den jüngsten Missbrauchsfällen an Schulen und Internaten ist ein erster Schritt, reicht zur Verhinderung von Missbrauchsfällen jedoch nicht aus“, erklärt Rosemarie Hein, Sprecherin für allgemeine Bildung der Fraktion DIE LINKE, zum geplanten Runden Tisch der Bundesministerinnen Kristina Schröder und Annette Schavan am 23. April. Hein weiter:

„Die jüngsten Missbrauchsfälle sind schwere Straftatbestände, die weder entschuldigt noch verharmlost werden dürfen, zumal die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. Die lückenlose Aufklärung dieser Fälle hätte schon viel eher beginnen müssen. Die Schuldigen müssen dafür endlich juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Die Verjährungsfristen im Zivilrecht müssen heraufgesetzt werden, um die Möglichkeit eines Anspruches auf Schmerzensgeld für Opfer länger zu erhalten.

Das allein reicht aber nicht aus. Es müssen außerdem Konsequenzen für die pädagogische Arbeit gezogen werden, um zukünftig Missbrauchsfälle zu verhindern und schnell eingreifen zu können. Die Rechte und das Selbstbewusstsein von Kindern müssen gestärkt werden, damit sie eine Verletzung ihrer Persönlichkeit artikulieren und sich zur Wehr setzen können. Pauschalverurteilungen von Personengruppen oder Institutionen sind fehl am Platz und dürfen den Blick auf den Kern des Problems nicht trüben. Die Betroffenen müssen wissen, an wen sie sich wenden können.

Darüber hinaus müssen Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen gezielt weitergebildet werden, um der Problematik angemessen begegnen zu können. Wir fordern zusätzliche Stellen für Schulpsychologinnen und -psychologen. Eine bessere finanzielle Ausstattung und Vernetzung von Beratungsstellen, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen ist dringend geboten.

DIE LINKE fordert aus diesen Gründen die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.“