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Kinderarmut verletzt Kinderrechte - auch in Deutschland

Pressemitteilung von Diana Golze,

Zum 18. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2007 erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze:

DIE LINKE wird nicht müde, auch an diesem Tag die Bundesregierung und ihre Familienministerin von der Leyen zu fragen, was sie bislang für Kinderrechte und gegen Kinderarmut unternommen haben. Der Krokodilstränen sind nun wahrlich genug vergossen worden. Für mehr als 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind nur ungenügende Hartz IV-Regelsatzleistungen für Ernährung, Schulsachen, Bildung und Gesundheit vorgesehen - von Sport- und Freizeitkosten nicht zu reden. Selbst der UN-Sonderberichterstatter Munoz kritisiert die mangelhafte Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem. Die UN-Kinderrechtskonvention steht in Deutschland noch immer unter ausländerrechtlichem Vorbehalt, damit jugendliche Flüchtlinge wie Erwachsene in Abschiebehaft genommen werden können und nicht der Schulpflicht unterliegen. Das ist eine Verhöhnung der Kinderrechte durch die Bundesregierung.

Die Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention sollte Anlass sein, eigenständige Rechte und eigenständige Sicherung von Kindern zu bewerkstelligen. Statt eines bloßen Versprechens zu mehr Partizipation wären konkrete Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche vorteilhafter. In diesem Zusammenhang ist der Gedanke an die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sinnvoll. Aber soziale Absicherung ist die Grundvoraussetzung jeglicher Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen. DIE LINKE fordert daher eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung, die allen Kindern ein Existenzminimum von wenigstens 420 Euro absichert. Ein Ausbau des Kinderzuschlags für gering verdienende Familien wäre ein erster Schritt dahin. Die finanziellen Mittel dafür sind alleine durch den Verzicht auf Steuergeschenke an Konzerne und Banken schon vorhanden.