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Kennzeichnungspflicht beim Pestizideinsatz

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter,

„Mehr als die Hälfte der etwa 1350 weltweit im Einsatz befindlichen Pestizide werden von staatlichen Labors nicht erkannt. Hier kann man unmöglich nur von einer Bagatelle reden“, kommentiert Eva Bulling-Schröter die heute veröffentlichte Greenpeace-Studie über Schadstoffe in Lebensmitteln. Die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

„Auch Seehofers Stellungnahme dazu zeigt, was Verbraucherschutz in Deutschland tatsächlich bedeutet. Er verweist auf die Ungefährlichkeit von schädlichen Substanzen, solange sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Dass die Festlegung dieser Grenzwerte bereits sehr fragwürdig ist und gerade Kinder empfindlicher auf solche giftigen Substanzen reagieren, wird vollkommen ausgeblendet. Langzeitschäden oder Schäden an Feten während der Schwangerschaft werden zugunsten der Chemieindustrie ebenfalls heruntergespielt. Diese Verharmlosung kam bereits in den Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der LINKEN zu Pestizidrisiken zum Tragen.
Zwischen 2004 und 2006 wurden insgesamt 404 Grenzwerterhöhungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt. Heute wissen wir, dass darüber hinaus viel mehr Stoffe unerkannt in unseren Lebensmitteln vorkommen. Hier fordert DIE LINKE eine Kennzeichnungspflicht beim Pestizideinsatz. Alle Lebensmittel, egal ob verarbeitet oder frisch vom Feld, müssen hinsichtlich des Pestizideinsatzes gekennzeichnet werden. Die Verbraucher haben ein Recht, belastete Lebensmittel abzulehnen.
Auch was die Kontrollen betrifft, fordert DIE LINKE klare Vorgaben. Werden Pestizide eingesetzt, müssen sie auch nachweisbar sein. Solange dies technisch oder organisatorisch nicht möglich ist, dürfen die entsprechenden Pestizide nicht in den Handel. Doch egal ob Pestizide nachweisbar sind oder nicht, generell gilt: Pestizide haben in Nahrungsmitteln nichts zu suchen. Ich fordere deshalb niedrige Grenzwerte und ein Verbot besonders gefährlicher und umstrittener Pestizide.“