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Kein Freiheitsentzug durch die Bundeswehr

Pressemitteilung von Paul Schäfer,

Zur Bestätigung der Arreststrafe gegen den Totalverweigerer Jonas Grote durch das Truppendienstgericht Süd erklärt Paul Schäfer, der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer, hat sich der Totalverweigerer Jonas Grote bei seiner Einheit, der Heeresfliegerstaffel 269 in der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth bei Nürnberg, gemeldet und erneut offiziell die Aufnahme des Kriegsdienstes verweigert. Daraufhin wurde ein 21-tägiger Disziplinararrest in Einzelhaft gegen ihn verhängt, den er am 23. Mai antrat.

Dieser Fall macht deutlich: Der Umgang der Bundeswehr mit bekennenden Totalverweigerern ist und bleibt inakzeptabel. Wegen ihrer Gewissensentscheidung gegen jeglichen Kriegsdienst müssen sich Totalverweigerer nicht nur vor zivilen Gerichten verantworten, sondern bekommen vorher auch die Willkür des militärischen Rechtssystems zu spüren. So werden mindestens 21 Tage Einzelhaft verhängt, die in der Regel auf 63 Tage ausgeweitet werden. Zwar muss das zuständige Truppendienstgericht dem Antrag zustimmen, aber der Vorgesetzte allein entscheidet über die Anwendung dieser drakonischen Strafen.

Die Bundeswehr missbraucht den rechtlichen Spielraum, den der Gesetzgeber den Streitkräften und der Militärjustiz eingeräumt hat. Auch im Fall des Totalverweigerers Jonas Grote geht es nur darum, ihn zu bestrafen, zu brechen und ein abschreckendes Exempel für andere Soldaten zu statuieren.

DIE LINKE. fordert die Bundesregierung auf, diese militärische Selbstjustiz endlich zu unterbinden. Die gesamte Wehrdisziplinarordnung muss reformiert und mit den demokratischen Bürgerrechten in Einklang gebracht werden. Die Bundeswehr muss endlich die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall der Kriegsdienstverweigerung des Soldaten Pfaff aus dem Jahr 2005 ziehen: Genauso wie Berufs- und Zeitsoldaten muss wehrpflichtigen Totalverweigerern eine „gewissenschonende Handlungsalternative“ angeboten werden. Und diese kann auch im Fall Jonas Grote nur die sofortige Entlassung aus der Bundeswehr sein.