Zum Hauptinhalt springen

Kaum Rente für Ghetto-Beschäftigte

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Kersten Naumann, Vorsitzende des Petitionsausschusses und Mitglied der Fraktion DIE LINKE., fordert eine Gesetzesänderung, um die Hürden für den Rentenanspruch von Arbeitnehmern zu senken, die in der Nazizeit ausgebeutet wurden.

Menschen, die zur Zeit des Nationalsozialismus in einem Ghetto beschäftigt waren, haben durch ein Gesetz aus dem Jahr 2002 einen Rentenanspruch erhalten (Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - ZRBG). Doch in der Praxis werden über 90 Prozent der Anträge abgelehnt, weil die Rentenversicherungsträger und die Sozialgerichte Anspruchsvoraussetzungen uneinheitlich und meist extrem restriktiv auslegen. Darauf hat der Präsident der Jewish Claims Conference, Georg Heuberger, kürzlich in einem Gespräch mit der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Kersten Naumann (DIE LINKE.) hingewiesen. Gerade die strenge Auslegung der gesetzlich festgelegten Bedingung, dass die Arbeit freiwillig und bezahlt gewesen ist, führe dazu, dass ein Rentenanspruch in der Regel versagt wird.

Die Fraktion DIE LINKE. sieht dringenden Handlungsbedarf, um diesen Misstand zu beheben. "Um die Hürden für den Rentenanspruch der von den Nazis ausgebeuteten Arbeitnehmer zu senken, fordern wir eine Gesetzesänderung", sagte Kersten Naumann. Und weiter: "Die Anspruchsvoraussetzungen müssen so klar definiert werden, dass nicht jeder Rentenversicherungsträger und jedes Sozialgericht etwas anderes beschließen kann." Zur Vorbereitung einer entsprechenden parlamentarischen Intiative hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE. eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, so dass diese sich zu dieser Problematik erklären muss.