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Jahressteuergesetz: Anteilsverfahren kann Diskriminierung nicht beseitigen

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Das heute im Bundeskabinett verabschiedete Jahressteuergesetz 2008 beinhaltet teilweise gravierende Änderungen im Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerbereich. Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

Neben Reglungen zur Steuerbegünstigung von Unternehmensübergabe findet sich im Jahressteuergesetz auch die geplante Einführung des freiwilligen Anteilsverfahrens für Eheleute, das die bisherigen Steuerklassen III/V ersetzen soll. Dabei handelt es sich um eine weitere steuerpolitische Chimäre, die weder die trauscheinabhängige Besteuerung abschafft, noch gleichstellungspolitische Gerechtigkeit bringt.

Der hierzulande meist besser gestellte Ehemann wird sich hüten, freiwillig in das Anteilsverfahren einzusteigen. So wird die meist schlechter gestellte Ehefrau mit Steuerklasse V weiter erhöhte Lohnsteuer abführen. Und der Arbeitgeber kann sich aufgrund der Aufzeichnung der Anteile der Ehepartner am gemeinsamen Einkommen informieren, wer wie viel verdient. Das kann ihn dazu ermuntern, der Ehefrau ganz von einer Erwerbstätigkeit abzuraten, die sich eh nicht auszahlt.

DIE LINKE lehnt das Anteilsverfahren ab. Die diskriminierende Lohnsteuerklasse V wird dadurch nicht abgeschafft. Lediglich Nachzahlungen am Jahresende sollen dadurch verhindert werden. Wir fordern gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern und die Abschaffung des teuren und veralteten Ehegattensplittings. Die Alternative besteht in einer leistungsgerechten Individualbesteuerung aller Steuerpflichtigen und der steuerliche Gleichstellung aller Lebensweisen.