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Ja zur EU, nein zum Lissabon-Vertrag

Periodika,

DIE LINKE will eine Europäische Integration, die keine Angst mehr haben muss vor einer Volksabstimmung über ihre Grundlagenverträge! Allerdings: Ohne eine solche Verfassung, die den Frieden und die Sozialstaatlichkeit sichert, Demokratie weiterentwickelt und ökologische Standards ausbaut, bleibt die EU eine bloße Addition von 27 Staaten zu einer Freihandelszone nach den Gesetzen der größten Ellenbogen, eine seelenlose Veranstaltung nach dem Wunschzettel der großen Konzerne und der NATO, der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin zutiefst misstraut.

Seit Mitte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts kommt es umfassend zur Durchsetzung turbokapital-istischer Privatisierung und Zerstörung von Regeln, mit denen Menschen ganz unterschiedlicher »Geldbeutel« zivilisiert miteinander leben könnten. Es geht in der EU nicht mehr um einen größeren Wirtschaftsraum, mit dessen Hilfe mehr Wohlstand und ein besseres Leben für die Bevölkerung geschaffen werden können. Im Vordergrund stehen die Gewinninteressen der großen Konzerne und die Unterwerfung alles Menschlichen unter brutale Konkurrenz, Lohnpresserei, Steuer- und Sozialdumping. Die Politik richtet sich zunehmend auf die kriegerische Eroberung von Öl- und anderen Rohstoffquellen sowie auf die Militarisierung im Inneren. Der Vertrag von Lissabon forciert das weiter.

EU - eine Zweiklassengemeinschaft

Er begründet zum Beispiel eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, »ihre militärischen Fähigkeiten schritt-weise zu verbessern«. Die Einrichtung einer »Europäischen Verteidigungsagentur« als Instrument zur »Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung« und »zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors«. Zugleich wird für militärisch besonders
»anspruchsvolle« Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, sich gesondert in einer »Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit« zusammenzuschließen. Das birgt die Tendenz zu einer Zweiteilung der EU in sich, in wirtschaftlich und militärisch mächtige Mitgliedsstaaten und den Rest. Die EU würde so kein Gegenentwurf zur imperialistischen USA, sondern deren Abziehbild.

Nach dem Vertrag sollen zwar »Demokratie und Rechtstaatlichkeit« Grundwerte der EU werden, nicht aber der tragende Grundpfeiler unseres Grundgesetzes: die »Sozialstaatlichkeit«, auf die alle deutschen Regierungen vereidigt sind! Die Wirtschaftspolitik bleibt dem neoliberalen Dogma »einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb« unterworfen. Staatliche Konjunktur-, Struktur- und Regionalpolitik werden behindert durch rigide Stabilitätsanforderungen an die öffentlichen Haushalte, durch das grundsätzliche Verbot der Gewährung von Subventionen - also Beihilfen -
und durch die Unterwerfung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Wasser, Strom, Nahverkehr usw.) unter das EU-Wettbewerbsrecht. Zunehmende Privatisierungen und der Abbau von Schutzrechten sind die Folge. Entscheidungsfreiheiten, die der Demokratie geraubt werden, werden zur Freiheits-räumen der Konzerne. Privatisierung wird so Diebstahl am Volk. Die EU entsolidarisiert, statt die Menschen zusammenzuführen.

Sozialstaatlichkeit kein Grundpfeiler der EU

Dem Vertrag fehlt das von Kanzlerin Merkel großspurig angekündigte »Sozialprotokoll« und somit hat er keinerlei Riegel gegen solche schlimmen, unsozialen Interpretationen der »Grundfreiheiten« wie der »Nied-erlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit« durch den Europäischen Gerichtshof. Wie nötig das wäre, zeigen die aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz (Abbau des Schutzes vor Übernahmen und Betriebsverlagerungen) in den Fällen ›Viking‹ und ›Laval‹ (Einschränkungen des Streikrechts) und zum niedersächsischen Vergabegesetz (Verbot der Koppelung der Ver-gabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung von üblichen Tariflöhnen).

Der Vertrag schafft außerdem demokratisch unzureichend kontrollierte Eingriffsmöglichkeiten von Polizei und Justizverwaltungen auf EU-Ebene. So soll zwar eine europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet wer-den, eine europäische Strafverteidigung ist aber nicht vorgesehen. Das Europäische Parlament soll weiter kein Initiativrecht im Rahmen der EU-Rechtsetzung haben. Recht-liche Regelungen, über die das Parlament mitentscheidet, und etwaige spätere Änderungen können nur von der Kommission, nicht aber aus dem Parlament heraus vorgeschlagen werden. Das Parlament darf zwar über Vorschläge des Europäischen Rates für die Wahl eines Präsidenten der EU-Kommission abstimmen, selbst aber keine eigenen Vorschläge machen. Damit fehlen ihm zentrale Elemente eines demokratisch vollwertigen Parlaments.

Bürokratie fernab von Bürgernähe

Die Schaffung von Ämtern eines »Präsidenten des Europäischen Rates« und eines »Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik«, der sowohl der Kommission als auch dem Rat angehören soll, ist Ausdruck von Kompetenzvermischung, Bürgerferne und Zentralisierung. Der bürokratische Moloch in Brüssel wird für die Menschen noch übermächtiger und unübersichtlicher.
Einzelne im Vertrag enthaltene Verbesserungen - wie mehr Mitentscheidungsrechte des Europäischen Par-laments und vereinzelte Mitwirkung der nationalen Volksvertretungen - können die Vielzahl der schweren Mängel nicht ausgleichen. Der Vertrag von Lissabon widerspricht grundlegenden Verfassungsprinzipien unseres Grundgesetzes. Deshalb wird aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE das Bundesverfassungs-gericht angerufen werden. Unabhängig davon werden wir die politischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der jeweils geltenden europäischen Rechtsordnung fortsetzen und intensivieren. Und wir werden nicht nachlassen in unserem prinzipiellen Bemühen um Frieden und soziale Gerechtigkeit - auch in der Europäischen Union.