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Ihr gutes Recht

Periodika von Halina Wawzyniak,

Halina Wawzyniak, Rechtsanwältin und Mitglied der Fraktion DIE LINKE, kommentiert für clara aktuelle Urteile. 

Kappungsgrenze im Mietrecht mit Artikel 14 Grundgesetz vereinbar    In einem Urteil vom 4. November 2015 (VIII ZR 217/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Kappungsgrenzenverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2013 zulässig ist. Mit dieser Verordnung hatte das Land Berlin festgelegt, dass die Mieten nur um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen. Wichtiger als die eigentliche Entscheidung sind aber die Ausführungen des BGH zu Artikel 14 des Grundgesetzes. Der BGH formulierte nämlich: „Die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit gemäß Art. 14 Abs. 2 GG schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjektes angewiesen ist. […] Je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht, desto weiter reicht die Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers bei der Inhalts- und Schrankenbestimmung. […] Bei Regelungen, die die Fremdnutzung von Wohnraum betreffen, kommt dem Gesetzgeber aus diesem Grunde und auch wegen des Umstands, dass sich auf beiden Seiten grundrechtliche Positionen gegenüberstehen – auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG […] –, ein weiter Gestaltungsspielraum zu […]. Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wird aber nicht schon dadurch infrage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt […] oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann.“   Anspruch auf Löschung intimer Aufnahmen bei Ende der Beziehung   In einem Urteil vom 13. Oktober 2015 (VI ZR 271/14) hat der BGH entschieden, dass im Rahmen einer intimen Beziehung gefertigte intime Bild- und Filmaufnahmen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts gelöscht werden müssen, wenn die aufgenommene Person das wünscht, weil sie die Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung dieser Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung beschränkt hat.    Eltern belehrt eure Kinder über Tauschbörsen!   Am 11. Juni 2015 hat der BGH (I ZR 7/14) entschieden, dass Eltern verpflichtet sind, „die Internetnutzung ihrer minderjährigen Kinder zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern“. Der BGH relativiert – zum Glück – diese Aussage aber gleich wieder. Die Eltern genügen nämlich ihrer Aufsichtspflicht „über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt“, bereits dadurch, „dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten“.    Abweichende Wohnungsgröße und Mieterhöhung    Am 18. November 2015 entschied der BGH (VIII ZR 266/14), dass „jede im Wohnraummietvertrag enthaltene, von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichende Wohnflächenangabe für die Anwendbarkeit des § 558 BGB und die nach dessen Maßstäben zu beurteilende Mieterhöhung ohne rechtliche Bedeutung“ ist. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die tatsächliche Wohnfläche über der bis dahin von den Mietvertragsparteien angenommenen oder vereinbarten Wohnfläche liegt. Im vom BGH zu entscheidenden Fall war im Mietvertrag eine deutlich geringere Größe der Wohnung angegeben, als tatsächlich vorhanden. Der BGH geht davon aus, dass „jede im Wohnraummietvertrag enthaltene, von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichende Wohnflächenangabe für die […] Mieterhöhung ohne rechtliche Bedeutung“ ist. Maßgeblich sei allein die tatsächliche Größe der Wohnung.