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Herzkrankem türkischen Gefangenen wird Verlegung ins Krankenhaus verweigert

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Zur Weigerung der Generalbundesanwaltschaft, einen schwer herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Die Generalbundesanwältin sieht keine Veranlassung, einen todkranken Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen. Das wurde mir jetzt auf meine Nachfrage hin mitgeteilt.

Der linke türkische Journalist Mustafa Atalay war im November 2006 aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft aus einer Reha-Klinik bei Uelzen verhaftet worden. Seitdem sitzt er im Hannoveraner Gerichtsgefängnis in Einzelhaft. Gegen Atalay wird wegen "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung" nach §129b StGB ermittelt. Anklage wurde noch nicht erhoben, weshalb er nach dem Gesetz als unschuldig gilt.

Im Gefängnis hat sich Atalays Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert. Zwei von drei Bypässen sind verstopft. Außerdem leidet er an den Folgen einer fast 20-jährigen Haft und Folter als Oppositioneller in der Türkei. Der Hannoveraner Gefängnisarzt weigerte sich bereits Ende Mai, weiter die medizinische Verantwortung für den Gefangenen zu übernehmen.

Der Fall eines in Antalya in Untersuchungshaft befindlichen Deutschen hat für erhebliches Medienecho gesorgt. Im umgekehrten Fall scheint es niemanden zu interessieren, wenn ein türkischer Untersuchungsgefangener in einem deutschen Gefängnis seiner elementaren Menschenrechte beraubt wird.

Die Weigerung, Atalay gemäß einem Antrag seiner Anwälte die notwendige medizinische Versorgung durch Haftaussetzung oder Verlegung in ein Krankenhaus zu geben, ist ein Spiel mit dem Leben des Gefangenen. Angebliche Sicherheitsfragen dürfen nicht vor dem Schutz der Gesundheit stehen.