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Heimgesetz muss Bundesrecht bleiben

Pressemitteilung von Ilja Seifert,

Zur Diskussion über die Zukunft des Heimrechts im Zusammenhang mit der Föderalismusreform erklärt Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Die Fraktion DIE LINKE. unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Behindertenverbände, das Heimgesetz im Rahmen der Föderalismusdiskussion nicht aus der Zuständigkeit des Bundes zu entlassen.

In der Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Eingliederungshilfe (Drs. 16/108) heißt es wörtlich:

"Die Bundesregierung strebt im Rahmen der Föderalismusreform keine eingliederungshilfespezifischen Neuregelungen in Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen an. (...) Eine Regionalisierung ohne bundeseinheitliche Sozialstandards ließe erhebliche Nachteile für hiervon betroffene behinderte Menschen befürchten. Mittel und langfristig wäre in Anbetracht zu erwartender unterschiedlicher Prioritätensetzung in den Ländern die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für behinderte Menschen in Deutschland nicht mehr gewährleistet."

Die Fraktion DIE LINKE. erwartet, dass sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auch bei der Diskussion über die Heimgesetzgebung, das Bundesverkehrsfinanzierungsgesetz, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie andere Bundesgesetze für Menschen mit Behinderungen, die in der "Föderalismusreform" zur Disposition gestellt werden, von diesen Grundsätzen leiten lassen.