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Hartz IV-„Optimierung“: Hände weg von den Kindersparbüchern

Pressemitteilung von Klaus Ernst,

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende - besser bekannt als 2SGB II-Optimierungsgesetz" - nicht nur die Vermögensfreibeträge für Erwachsene deutlich reduzieren, sondern auch den Grundfreibetrag für Kinder von um 1.000 Euro senken. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Klaus Ernst:

Dass die Bundesregierung es wagt, im Rahmen der anderen Verschärfungen von Hartz IV auch Hand an die Kindersparbücher zu legen, ist eine Dreistigkeit ohne gleichen.

Vor nicht einmal eineinhalb Jahren hat die Union sich noch darüber empört, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung, die Sparbücher von Kindern fast vollständig auf das Arbeitslosengeld II der Eltern anrechnen wollte, und sah darin eine Gefährdung der Zukunftschancen der Kinder und soziale Auslese.

Nur massiver öffentlicher Protest konnte seinerzeit verhindern, dass Rot-Grün sich an den Kindersparbüchern vergriff. Nun steht die Union an vorderster Front der Verschärfungen von Hartz IV. Von den Zukunftschancen der Kinder ist jetzt keine Rede mehr, es geht nur noch um Kürzungen. DIE LINKE. fordert: Hände weg von den Kindersparbüchern! Ansparungen, die die Zukunftschancen von Kindern von Erwerbslosen verbessern helfen, dürfen nicht zum Einsparpotenzial degradiert werden.

Die Union soll sich auf ihre damaligen Positionen besinnen. Außerdem darf es im Gegenzug zur Erhöhung der Freibeträge für die private Altersvorsorge keine Kürzung des Vermögensfreibetrags für Erwachsene geben. Denn viel mehr Erwerbslose haben einen kleinen Sparbetrag als eine private Altersvorsorge.