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Hartz IV-Devise ‚Fordern und Fördern’ ad absurdum geführt

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

„So wird die Hartz IV-Devise ‚Fordern und Fördern’ ad absurdum geführt“, erklärt Kersten Naumann zu dem Fall einer Petentin aus Schwerin. Diese hatte versucht, durch eine Ausbildung den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden und dadurch den Anspruch auf ALG-II verloren. Da sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss hat, steht ihr kein BAföG zu. Dagegen wendet sie sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss. Kersten Naumann, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, erklärt weiter:

„Eigeninitiative wird also bestraft. Das Beispiel der Bürgerin zeigt, dass Hartz IV weniger die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördert, als schlicht die Arbeitslosigkeit verwaltet.

Eigeninitiative wird bestraft und unmöglich gemacht.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung dazu auf, mehr zu tun, um Arbeitslosen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und nicht ihre Eigeninitiativen zu behindern.“