Zum Hauptinhalt springen

Hartz-Gesetz verstößt gegen europäisches Recht - Deutschland hat erheblichen Nachholbedarf im Abbau von Diskriminierung

Pressemitteilung von Kornelia Möller,

Zum denkwürdigen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Diskriminierung durch die Hartz-Gesetze erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE., Kornelia Möller:

"Millionenfache Proteste gegen die Hartz-Gesetze im eigenen Land hatten die rot-grüne Vorgängerregierung, die in dieser Frage bereits als Teil einer Großen Koalition handelte, nicht beeindruckt. Es musste erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil nachweisen, dass die Hartz-Gesetze gegen Menschenrechte verstoßen, so wie es auch das von der Linkspartei 2004 zu Hartz IV in Auftrag gegebene Gutachten bezüglich der in der Verfassung verankerten Grundrechte feststellte.

Nun haben beherzte Arbeitsrichter aus München, ausgehend von einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen, dem EuGH Fragen vorgelegt, die sich auf die Vereinbarkeit von grundlegenden arbeitsrechtlichen EU-Richtlinien mit der deutschen Praxis befristeter Arbeitsverträge für ältere Beschäftigte beziehen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg ist eindeutig: die mit den Hartz-Gesetzen in Deutschland eingeführte Regelung, dass allen Arbeitnehmern vom 52. Lebensjahr an unterschiedslos und bis zum Ruhestand befristete sowie unbegrenzt häufig verlängerte Arbeitsverträge angeboten werden können, verstößt gegen das Recht der EU. Ältere Beschäftigte, so der Gerichtshof, liefen damit Gefahr, von festen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen zu werden. Und das erfüllt den Tatbestand der Diskriminierung.

Die neue Bundesregierung bemühte sich bereits an ihrem ersten Arbeitstag, das Urteil mit Verweis auf die in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen sehr vagen Aussagen zu Veränderungen im Kündigungsschutz- und Befristungsrecht herunterzuspielen. Zunächst will sie jedoch die Entscheidung des EuGH "sorgfältig prüfen".

Vom Luxemburger Urteil könnte ein Signal ausgehen. Vielleicht könnte es manchen der zahlreichen zur Zeit mit Rechtsstreitigkeiten zu den Hartz-Gesetzen befassten Sozial- und Arbeitsrichter veranlassen, Hartz IV und die übrigen Hartz-Gesetze ebenfalls auf den Prüfstand und zwar den des Bundesverfassungsgerichts im eigenen Lande zu stellen. Der Paragraph 100 unserer Verfassung gibt dafür die Möglichkeit.

Wir als Linksfraktion stellen fest: Deutschland hat erheblichen Nachholbedarf im Abbau von Diskriminierung. Auch das von CDU/CSU blockierte Antidiskriminierungsgesetz ist Beleg dafür. Deshalb rufen wir der neuen Kanzlerin zu: An die Arbeit, Frau Merkel - Diskriminierungen abschaffen! Mit Mut zu mehr Menschlichkeit!"