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Halbherzige Korrektur des Kooperationsverbots

Pressemitteilung von Rosemarie Hein,

"Die Bundesregierung vergeudet wieder eine Chance auf die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots. Bund und Länder können weiterhin nicht gemeinsam in allen Bildungsbereichen zusammenarbeiten. Der Entwurf von Frau Wanka ist nicht mehr als ein Alibi bei der Mitfinanzierung des Bundes von Bildungsaufgaben", erklärt Rosemarie Hein, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute veröffentlichten Entwurf. Hein weiter:



"Der Entwurf sieht nur eine eingeschränkte Aufweichung des Verbots einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich vor. Auch die Hochschulen müssen sich verschaukelt fühlen bei diesem halbherzigen Entwurf. Die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes in Paragraph 91b beschränkt sich weiterhin auf die Förderung von 'Fällen von überregionaler Bedeutung', auf Exzellenzinitiativen und Forschungsbauten. Was das bedeutet, muss erst noch geklärt werden. Die zweite Tücke des Entwurfs: Die Verantwortung belässt der Bund bei den Ländern und hält sich raus. Vereinbarungen über Förderungen bedürfen der 'Zustimmung aller Länder'. Damit bleibt der Wettbewerbsföderalismus in der Bildung unangetastet. Die dritte und größte Tücke besteht darin, dass die dringend notwendigen Verbesserungen im Schulbereich völlig außen vor bleiben.

Wir brauchen dringend eine vernünftige und verlässliche Finanzierung aller Bildungseinrichtungen durch Bund und Länder. Das Kooperationsverbot muss darum für alle Bildungsbereiche aufgehoben werden, um Qualität in Schulen, Kitas und Hochschulen sicherzustellen und um die Umsetzung von Inklusion voranzutreiben. DIE LINKE hat bereits in dieser Legislaturperiode einen Antrag dazu vorgelegt, der eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung und damit eine verbindliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht."