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Grundrechtsverletzung vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

In seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Revisionsklage eines Berliner Bürgers gegen ein Reiseverbot aus dem Jahr 2001 abgewiesen. Der Betroffene sollte durch die Abgabe seines Passes und eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei daran gehindert werden, in Genua an den Demonstrationen gegen den damaligen G8-Gipfel teilzunehmen. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Urteil über den Stand der Versammlungsfreiheit in Deutschland. Das Gericht sah in der Entscheidung der Berliner Polizei keinen Verstoß gegen Bundesrecht. Die Meldeauflage sei ein probates Mittel, Demonstrationen vor der Teilnahme gewaltbereiter Personen zu schützen.

Es bleibt aber dabei: Meldeauflagen und der Einzug des Passes sind eine Verletzung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit. Grundrechte werden aufgrund einer Prognose über die Gewaltbereitschaft suspendiert. Dass damit Demonstrationen vor ihren Teilnehmern geschützt werden sollen, ist ein absurdes Argument. Denn auch die Proteste gegen den diesjährigen G8-Gipfel haben gezeigt: die Demonstrationsfreiheit wird nicht durch Demonstranten verletzt, sondern durch Verfügungen, die demonstrationsfreie Zonen schaffen.