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Große Koalition verschiebt Umweltschutz aufs Abstellgleis

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Zur Vorstellung des Gutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen zu den Folgen der Föderalismusreform im Umweltrecht erklärt der Abgeordnete Lutz Heilmann, Mitglied im Umweltausschusses für DIE LINKE.:

Die geplante Föderalismusreform baut im Umweltrecht keine Bürokratie ab, sondern massiv neue auf. So will Schwarz-Rot die Anzahl der unterschiedlichen Gesetzgebungszuständigkeiten im Grundgesetz erhöhen, statt das Umweltrecht einheitlich zu regeln. Ein jahrelanger Streit von Bund und Ländern ist vorprogrammiert - Endstation Bundesverfassungsgericht. Die Möglichkeit abweichender Gesetzgebung der Länder bedeutet den Rückschritt in feudale Kleinstaaterei. Das zu begrüßende Umweltgesetzbuch wird zu einem zahnlosen Tiger, noch bevor es das Licht der Welt erblickt hat. Die Wirtschaft muss weiterhin auf ein einheitliches Genehmigungsverfahren warten.

Unsere Forderungen sind daher:
1. Die Verfassungsänderung darf nicht im Eilverfahren durchgepeitscht werden.
2. Das Umweltrecht muss im Grundgesetz einheitlich geregelt werden.
3. Wie angedacht, sollte das Umweltrecht der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet werden.

Abweichungsregelungen der Länder sollten nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig sein.