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Gesundheitsreform beendet das Solidarprinzip in der GKV

Pressemitteilung von Frank Spieth,

Zu den Ergebnissen der Studie der Hans-Böckler-Stiftung über die europarechtlichen Auswirkungen der Gesundheitsreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Frank Spieth:

Die vorgesehenen Regelungen der Bundesregierung, im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) Selbstbehalte und Teilkaskotarife für Gesunde einzuführen, gefährden die Grundlagen des Solidarausgleichs zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten sowie Versicherten mit niedrigem und hohem Einkommen. An die Stelle der solidarischen Finanzierung tritt zukünftig ein abhängig vom Gesundheitszustand der Versicherten erhobener Beitrag.

Dramatisch ist die Benachteiligung von Familien, denn die beabsichtigten Beitragsrückerstattungen werden davon abhängig gemacht, dass weder die Eltern noch mitversicherte volljährige Kinder Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Regelungen können damit de facto nur von Alleinstehenden genutzt werden, was fundamental gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt.

Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. jur. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg ein Gutachten zu den europarechtlichen Implikationen des GKV-WSG erstellt. Mit diesem Gutachten werden die von uns Anfang Dezember gegenüber der Gesundheitsministerin schriftlich geäußerten Bedenken im vollen Umfang geteilt.

Die Bundesregierung muss endlich begreifen, dass dieser Gesetzentwurf die Sozialstaatsprinzipien, die mit Ewigkeitsgarantie als unveränderbar im Grundgesetz festgeschrieben sind, so weit untergräbt, dass sie durch europäische Intervention beseitigt werden können.

Dazu trägt unmittelbar bei, dass die beabsichtigte Steuerfinanzierung von Teilen der GKV-Ausgaben den Sozialausgleich aus der GKV auslagert und damit anstelle der Binnensolidarität in der Sozialversicherung die Außensolidarität der Steuerzahler gesetzt wird, wie der Gutachter feststellt. Das habe die Folge, dass die Krankenkassen wie Privatversicherungen beurteilt werden könnten.

Dieser Privatisierungsprozess birgt die Gefahr einer unumkehrbaren Aufhebung des Sonderstatus der Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts. Damit wären dann die Türen für eine Bürgerversicherung endgültig zu. Wenn die SPD der Gesundheitsreform zustimmt, wird sie also unweigerlich zum Totengräber ihres Wahlversprechens.