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Gesetzesvorlage zur Aufhebung des Kooperationsverbots zu Recht abgelehnt

Pressemitteilung von Rosemarie Hein,

"Der Gesetzentwurf zur Öffnung des Grundgesetzes für mehr Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern erhielt im Bundesrat zu Recht nicht einmal eine einfache Mehrheit. Die derzeitigen Problemlagen in allen Bildungsbereichen sind zu gravierend und wurden in dem Entwurf viel zu wenig berücksichtigt", erklärt Rosemarie Hein, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Bundesratsdebatte zu den Plänen der Bundesbildungsministerin zur Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung. Hein weiter:

 

"Die Bundesregierung will durch die vorgeschlagene Grundgesetzänderung lediglich die besondere Förderung einiger weniger Hochschulen auf eine dauerhafte Grundlage stellen. Das jedoch wäre ein Tropfen auf den heißen Stein und rechtfertigt keine Änderung des Grundgesetzes. Von der geplanten Förderung im Wissenschaftsbereich würden weder alle Hochschulen profitieren noch werden alle Probleme der Hochschulfinanzierung davon berührt. Bei einer Umsetzung des vorliegenden Entwurfs der Regierung wären zudem weder ein neues Ganztagsschulprogramm noch umfassende Verwirklichung von Inklusion in der Bildung möglich. Auch für die dauerhafte Zusammenarbeit von Bund und Ländern für mehr soziale Gerechtigkeit beim Bildungszugang bietet der Entwurf keinerlei Lösung. Wir brauchen dafür eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern in allen Bildungsbereichen. Das Kooperationsverbot muss darum für alle Bildungsbereiche aufgehoben werden. Das sehen inzwischen auch mehrere Landesregierungen so. Und wir brauchen endlich eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung. Nur so können die Herausforderungen im gesamten Bildungsbereich in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gemeistert werden."