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Gesetz zum Schutz der Finanzminister und nicht der Betroffenen

Pressemitteilung von Jörn Wunderlich,

„Kurz vor der Sommerpause wurde zur Halbfinalzeit ohne mündliche Aussprache ein Gesetz im Bundestag durchgewinkt, welches insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit erhebliche Auswirkungen haben wird“, so Jörn Wunderlich, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags. Wunderlich weiter:

„So wird eine Klage auf Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer erst rechtshängig, wenn diese dem Verfahrensgegner zugestellt ist, wobei die Zustellung der Klage von der Zahlung der Gerichtsgebühr (Kostenvorschuss) abhängig gemacht wird. Angesichts der Vielzahl von Klagen vor den Sozialgerichten baut der Staat hier Hürden auf, um sich vor Ansprüchen gegen sich selbst zu schützen. Gleiches gilt für die Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte. Die Finanzminister dürfen sich freuen, die Betroffen können sehen, wo sie bleiben.“