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Gerechtigkeit für in der Nachkriegszeit verfolgte Homosexuelle

Pressemitteilung von Barbara Höll,

DIE LINKE hat einen Antrag zur Rehabilitierung der in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik und der DDR verfolgten Homosexuellen in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/10944). "Wir müssen uns endlich zum Unrecht der Homosexuellenverfolgung in beiden deutschen Staaten bekennen", so Barbara Höll, Sprecherin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Fraktion. "Es ist eine Schande, dass die in der Nachkriegszeit verfolgten Homosexuellen noch immer nicht rehabilitiert und entschädigt sind." Höll weiter:

"Wir müssen eingestehen, dass die Verfolgung und Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen mit dem Ende des Naziregimes nicht vorbei war. Lesben und Schwule wurden in beiden deutschen Staaten verfolgt und diskriminiert. Zudem wurden Schwule nach dem von den Nazis verschärften § 175 StGB verfolgt. Einige wurden nach dem Krieg zur Verbüßung ihrer Reststrafe aus dem 'Dritten Reich' einbestellt.

In der Bundesrepublik wurden etwa 50.000 Männer nach § 175 verurteilt, viele von ihnen mit langjährigen Gefängnisstrafen belegt. Allein die Anklage konnte Ächtung, Arbeitsplatzverlust und Verlust der bürgerlichen Existenz bedeuten. Die DDR kehrte 1951 zur entschärften Fassung des § 175 der Weimarer Republik zurück. Auch Lesben wurden in beiden deutschen Staaten - wenn auch nicht strafrechtlich - diskriminiert und ausgegrenzt. Nach der grauenhaften Nazizeit folgten in beiden deutschen Staaten düstere Jahre der Ausgrenzung und Verfolgung für Lesben und Schwule.

Erst 1968 wurde die Verfolgung männlicher Homosexualität in der DDR beendet, in der Bundesrepublik ein Jahr später. Ein unterschiedliches Schutzalter bestand weiterhin, in der DDR bis 1988 und in der Bundesrepublik sogar bis 1994. Damit wurden Homosexuelle, besonders schwule Männer, jahrzehntelang in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit beschnitten und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Es wäre ein Akt menschlichen Anstands und ein deutliches Signal, wenn der Bundestag sich zumindest dazu durchringen würde, die Opfer der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität zu rehabilitieren und zu entschädigen. Hiermit würden begangene Fehler eingestanden, den Opfer Gerechtigkeit widerfahren und ein Zeichen gesetzt, dass Homophobie damals und heute nicht akzeptabel ist."