Zum Hauptinhalt springen

Generelles Rauchverbot für alle Gaststätten

Pressemitteilung von Martina Bunge,

„Mit seiner Entscheidung zum Rauchverbot hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für eine bundeseinheitliche Regelung frei gemacht“, so Martina Bunge zum Urteil, das das Rauchverbot für Eckkneipen in Berlin und Baden-Württemberg gekippt hat. Dem Urteil zufolge müssen sich die Länder bis Ende 2009 entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot ohne Ausnahmen auch in größeren Gaststätten - oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht. Die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages für die Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

„Auch die Ergebnisse der epidemiologischen Studien der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin weisen noch mal ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Passivrauchens hin. So wurde nachgewiesen, dass die relative Risikoerhöhung für Lungenkrebs beim Passivrauchen deutlich höher liegt.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum führt aus, Tabakrauch sei ein komplexes Gemisch aus über 4.800 Substanzen, darunter Gifte wie Blausäure, Ammoniak und Kohlenmonoxid. Mehr als 70 der Substanzen im Tabakrauch seien nachweislich krebserzeugend. Die Bundesregierung ist angesichts dieser hochgefährlichen Schadstoffbelastung gefordert, endlich ein generelles bundesweites Rauchverbot für alle Gaststätten einzuführen.“