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Generalbundesanwalt muss Ermittlungen zur NSA-Spionage wieder aufnehmen

Pressemitteilung von André Hahn,

"Alle Zusicherungen der US-Regierung, man spioniere nicht gegen Deutschland, waren offenbar falsch", erklärt André Hahn, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. "Angesichts der neuesten Enthüllungen im NSA-Skandal erscheint es zwingend, dass Generalbundesanwalt Harald Range offizielle Ermittlungen einleitet oder - wie im Fall des Handys der Bundeskanzlerin - wieder aufnimmt. Spionage ist strafbar, und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden." Hahn weiter:



"Außerdem erwarte ich endlich eine entschlossene politische Reaktion der Bundesregierung. Eine Einladung des US-amerikanischen Botschafters reicht als Signal nicht aus. Zum Beispiel gehören Verträge zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit den USA auf den Prüfstand, und Sonderrechte für amerikanische Geheimdienste in Deutschland müssen aufgekündigt werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz scheint nicht in der Lage zu sein, seinem Auftrag zur Spionageabwehr wirkungsvoll nachzukommen. Das ist ganz sicher ein Thema, mit dem sich das Kontrollgremium demnächst intensiver beschäftigen muss."