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Generalbundesanwalt: Kontrolle geht vor Auskunft

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zu Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b Strafgesetzbuch erklärt die Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

""Keine Angaben", so lautet der Tenor, mit dem die Bundesregierung einer Antwort auf rund die Hälfte der in unserer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 16/10) gestellten Fragen ausweicht. Angesichts der nach dem 11. September 2001 "stark gewachsenen Arbeitsbelastung" des Generalbundesanwaltes sei der Aufwand zur Beantwortung aller Fragen "nicht zu leisten", heißt es.

Doch worin diese gewachsene Arbeitsbelastung besteht, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung und ihres obersten Anklägers. Die zur Verfügung gestellten Daten zeigen, dass die Gesamtzahl der vom Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf terroristische Betätigungen (§ 129a) deutlich rückgängig ist: von 80 Verfahren im Jahr 2001 auf 19 Verfahren im Jahr 2004.

Einen Anstieg gab es allerdings bei der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Bei Ermittlungen gegen "kriminelle und terroristische Gruppen" werden immer häufiger die Telefone der Verdächtigen überwacht: Wurden im Jahr 2001 noch 24 "Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung" durchgeführt, so stieg diese Zahl auf 39 im Jahr 2004.

Angaben darüber, wie häufig versucht wurde, V-Leute anzuwerben bzw. einzusetzen, Kronzeugen zu gewinnen, wie häufig Postkontrollen durchgeführt und Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden, haben wir nicht erhalten. Das Ausmaß, in dem die vom Grundgesetz garantierten Bürgerrechte im Namen des "Antiterrorkampfes" verletzt werden, kann daher nicht eingeschätzt werden - mit der Begründung, der Generalbundesanwalt habe zuviel zu tun. Dass die Zahl der Ermittlungsverfahren sinkt, zugleich aber die Zahl der Telefonüberwachungen steigt, erweckt den Verdacht, dass die "gewachsene Arbeitsbelastung" der obersten Verfolgungsbehörden vorrangig auf ihr gestiegenes Schnüffelinteresse zurückzuführen ist. Es ist zu befürchten, dass eine ähnliche Entwicklung auch im Bereich der Länder-Staatsanwaltschaften stattfindet.

Bezeichnend ist, dass sich nach Angaben der Bundesregierung der eindeutige Schwerpunkt dieser Verfahren auf den Bereich des "Islamismus" bezieht, während im Schnitt lediglich ein einziges Verfahren pro Jahr gegen neofaschistische Straftäter durchgeführt wird. Dabei hat sich gerade die von Neofaschisten ausgehende, organisierte Gewalt auf einem erschreckend hohen Niveau etabliert, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2.November (BT-Drucksache 16/23) gezeigt hat: Allein im September 2005 wurden 969 neofaschistische Straftaten gemeldet, darunter 74 Gewalttaten.

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke fordert von der Bundesregierung, ihre Energie nicht darauf zu richten, in unverhältnismäßiger Weise die Kompetenzen des Sicherheitsapparates auszubauen, sondern ebendiesen Apparat dazu anzuhalten, auf Fragen gewählter Abgeordneter umfassend zu antworten und die Grundrechte zu respektieren. F.d.R. Hendrik Thalheim"