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Generalbundesanwalt berichtet Rechtsausschuss

Pressemitteilung von Halina Wawzyniak,

„Die Unabhängigkeit der Justiz darf nicht in Frage gestellt werden, der Generalbundesanwalt muss wegen der Ausspähung von Bürgern dieses Landes frei und unabhängig ermitteln können“, erklärt Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Gespräch mit Generalbundesanwalt Range im Rechtsausschuss. Darin hatte Range bestätigt, dass er die Ermittlungen wegen eines begründeten Anfangsverdachtes bezüglich der Ausspähung des Diensthandys von Kanzlerin Merkel durch ausländische Dienste aufnehmen werde, die Ausspähung von anderen Menschen jedoch vorerst kein Anlass zu Ermittlungen gebe. Wawzyniak weiter:

„DIE LINKE verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Unabhängigkeit der Justiz und wird daher keine Gebote oder Verbote bezüglich der bundesanwaltlichen Ermittlungen fordern. In der letzten Legislaturperiode und mit einer Kleinen Anfrage in dieser Legislaturperiode haben wir uns mit der Unabhängigkeit der Justiz beschäftigt. Dabei haben wir das Weisungsrecht von Justizministern gegenüber Staatsanwälten in Frage gestellt. Dabei bleiben wir auch. Das gilt auch für den Generalbundesanwalt.

Wichtig ist, dass der NSA-Untersuchungsausschuss seiner Arbeit in aller Konsequenz nachgehen kann und alle benötigten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Das betrifft insbesondere die Frage der millionenfachen Überwachung der Einwohner in der Bundesrepublik. Da der Generalbundesanwalt im Rechtsausschuss versichert hat, auch die millionenfache Ausspähung von Einwohner weiter zu beobachten, muss der Ausschuss dafür sorgen, dass auch hier ermittelt wird. Der Generalbundesanwalt muss dafür dem Ausschuss alle Unterlagen zur Verfügung stellen, damit genügend Indizien für eine Ermittlung zustande kommen.“