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Gemeinplätze, Placebos und Fehlstellen

Pressemitteilung von Ilja Seifert,

Zu behindertenpolitischen Aussagen in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Ilja Seifert:

"Heutzutage muß man es scheinbar schon als Erfolg werten, daß im Koalitionsvertrag überhaupt ein Pünktchen "Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" enthalten ist. Denn inhaltlich folgen unter dieser wohlklingenden Überschrift nur Gemeinplätze wie "Der bereits eingeleitete Prozeß einer umfassenden Teilhabe am Gemeinschaftsleben soll fortgesetzt werden".

Wenn das den Koalitionären wirklich der Erwähnung wert ist - noch dazu als ersten Satz - muß man ja befürchten, daß zwischenzeitlich ernsthaft darüber diskutiert worden sein könnte, diesen Prozeß zu stoppen oder ihn gar rückgängig zu machen! Immerhin fällt auf, daß der von der rot-grünen Vorgängerkoalition so geliebte Begriff des "Paradigmenwechsels" vermieden wird.

Dann definiert die Koalition "die Unterstützung von Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung . . . als gesellschaftliche Aufgabe". Immerhin. Das klingt positiv. Da aber jegliche finanzielle oder strukturelle Untersetzung dieser Definition ausbleibt, ist zu befürchten, daß noch mehr Aufgaben auf das Ehrenamt abgewälzt werden sollen.

Wo die Behindertenverbände ein klares Wort zu einem Leistungsgesetz erhofft hätten, spricht die Koalitionsvereinbarung davon, daß die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe so weiterentwickelt werden sollen, daß "auch künftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht". Das klingt eher bedrohlich: "Effizienz" deutet auf Einsparungen hin, "Leistungsfähigkeit" immerhin auf nicht vollständige Zerschlagung. Gebraucht würde aber ein Nachteilsausgleichs-Gesetz, das Assistenz im erforderlichen Umfang sichert.

Der Grundsatz "ambulant vor stationär" soll einen "zentralen Stellenwert" erhalten. Aber weder bei der "Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste" noch bei der "Leistungserbringung `aus einer Hand´" noch bei der "Umsetzung der Einführung des Persönlichen Budgets" sind irgendwelche konkreten Maßnahmen erwähnt. Es ist zu befürchten, daß weitergewurstelt wird und immer der "Spareffekt" im Vordergrund steht, nicht die Steigerung der Lebensqualität behinderter Menschen.

Zum x-ten Male wird die "effektive Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger" beschworen. Die Erfahrung lehrt, daß irgendeine Wirkung eher unwahrscheinlich ist.

Der positive Ansatz, die "berufliche Integration" fördern zu wollen, um mehr Menschen mit Behinderungen "außerhalb von Werkstätten ... ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten" lassen zu können, muß materiell untersetzt werden. Allein ein Prüfauftrag, "wie die Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber ausgestaltet werden (können), um die Planungssicherheit für die dauerhafte Integration ... zu verbessern", reicht da nicht aus.

Ansonsten kommen Menschen mit Behinderungen im Weltbild der Großkoalitionäre nur noch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel und der Migration vor. Im Unterpunkt 6.7 "Stadtentwicklung aus Zukunftsaufgabe" heißt es, daß "zur Bewältigung des demographischen Wandels und der Migration ... Städte" unterstützt werden sollen, "Wohnquartiere kinder- und familienfreundlich zu gestalten und die Infrastruktur barrierefrei und altengerecht umzubauen".

Das ist immerhin besser als nichts. Aber Barrierefreiheit wird hier - wieder einmal - als "Spezialaufgabe" mißverstanden. Stattdessen müßte sie - z.B., wenn man das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz von 2002 ernst nähme - zu einem durchgehenden Prinzip der Gestaltung des öffentlichen Raums, der Kommunikation, der Mobilität und des gesellschaftlichen Lebens insgesamt werden.

Neben diesen Gemeinplätzen und Placebo-Formulierungen fallen die Fehlstellen nicht so leicht auf. Dennoch sollen hier einige zumindest genannt werden:
  • Barrierefreiheit wird nicht als durchgehendes gestalterisches Prinzip erkannt (Nutzen-für-alle-Konzept).
  • Ein umfassendes Diskriminierungsverbot ist nicht in Sicht.
  • Ein bedarfsorientiertes (bedarfsdeckendes) Leistungsgesetz, das Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfeabhängigkeit befreit, ist nicht in Sicht.
  • Eine Verbesserung (zumindest Rücknahme der Verschlechterungen des GMG) bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie speziellen Medikamenten (z.B. für seltene und chronische Krankheiten) ist nicht in Sicht.
  • Eine gleichberechtigte "dritte Bank" der Behinderten- und chronisch Kranken-Selbsthilfeorganisationen im Gemeinsamen Ausschuß der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist nicht in Sicht.
  • Eine institutionelle Förderung der Selbsthilfearbeit ist nicht in Sicht.

Alles in allem muß man also mit großem Bedauern konstatieren: Ein Paradigmenwechsel vom "Sparen um jeden Preis" zum "Erhöhen der Lebensqualität für alle (insbesondere die "Schwachen", darunter Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige)" ist mit dieser Großkoalition nicht in Sicht."