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Föderalismusreform - im Strafvollzug sind Verbesserungen, aber keine neuen Kompetenzen geboten

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu den Ergebnissen der Sachverständigenanhörung über die beabsichtigte Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neskovic:

Der Bund darf sich nicht aufgrund eines Kuhhandels mit den Ländern aus seiner Verantwortung für die Verurteilten, die Vollzugsbediensteten, aber auch die Bürger stehlen. Das Vorbringen der Befürworter einer Länderzuständigkeit ist wider­sprüchlich und unaufrichtig. Es gibt keine sachlichen Gründe, die für eine Verla­ge­rung sprechen.

Der untrennbare Zusammenhang zwischen Strafrecht, Straf­prozessrecht und Strafvollzug zwingt zu einem bundeseinheitlich geregelten Straf­vollzug. Andernfalls droht der grundgesetzlich gebotene Resozialisierungsauftrag einem Schäbigkeitswettbewerb um den billigsten Strafvollzug zu weichen. Leidtra­gen­de sind nicht zuletzt die Bürger, deren Sicherheit dadurch gefährdet wird, dass der Behandlungsvollzug durch einen reinen Verwahrvollzug ersetzt zu werden droht.

Frau Zypries ist deshalb nochmals nachdrücklich an ihre eigenen Worte vom 16.9.2004 zu erinnern: "Gerade im Strafvollzug benötigen wir aus meiner Sicht unbedingt einheitliche Bundesgesetze. Eine bundeseinheitliche Regelung dient der Qualitätssicherung und garantiert damit die Chancengleichheit der Gefangenen. Es darf keinen Wettbewerb der Länder zulasten einer schwachen Gruppe geben."