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Föderalismusreform - auf Kosten der armen Länder

Pressemitteilung von Bodo Ramelow,

Die seit langem überfällige Reform des bundesdeutschen Föderalismus ist nicht geeignet, die künftigen Aufgaben von Bund und Ländern zu lösen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Bodo Ramelow:

Die Länder gehen gestärkt aus der Reform hervor, während der Einfluss des Bundes aus wichtigen Zukunftsfeldern geschwächt wird. Dies hat zum Teil dramatische Auswirkungen:

- Im Strafvollzug droht ein Wettbewerb um die härtesten Haftbedingungen und eine Infragestellung des Resozialisierungsziels.
- Ein einheitliches Umweltgesetzbuch wird durch die geplanten Abweichungsrechte der Länder verhindert.
- Die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gefährdet Zukunftsinvestitionen, da die Länder finanziell sitzen gelassen werden.

Bei Hochschulen und in der Beamtenbesoldung drohen die armen gegenüber den reichen Ländern unterzugehen. DIE LINKE. fordert deshalb das Beamtenrecht zugunsten eines einheitlichen Dienstrechts zu beenden, statt 17 konkurrierende Beamtenrechte zu erzeugen. Die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und die Neuordnung der konkurrierenden Gesetzgebung erhöhen die Gefahren von Flickenteppich-Lösungen und nicht die Chancen für einen fairen Wettbewerb um die besten Lösungen im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

Gemessen am Ziel des Lübecker Konvents, die Länderparlamente zu stärken, bringt diese Reform Fortschritte - der Bundestag hingegen verliert Kompetenzen an die Landtage und Exekutiven in Bund und Ländern. Bezogen auf das mittelbare Staatsziel, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten und Möglichkeiten staatlicher Steuerung und damit politischen Handelns zu stärken, erfüllt diese Reform bei weitem nicht, was an Umbau des solidarischen Föderalismus erforderlich wäre:

- Ein sozialräumlicher Ausgleich im Bundesgebiet durch eine Länderneugliederung findet nicht statt.
- Die finanzpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Länder werden nicht durch eine Reform der Finanzverfassung, durch eine auf Umverteilung und Stärkung der öffentlichen Kassen zielende Steuerreform verbessert und auf einen den Kompetenzen und Aufgaben angemessenen Stand gebracht.
- Eine Wiederbelebung staatlicher wirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente, insbesondere zur Stärkung der Binnenkonjunktur im Rahmen einer öffentlichen Investitionspolitik bleibt aus bzw. wird den - jeder für sich unzureichenden - Landeshaushalten überantwortet.