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Föderalismuskompromiss im Bildungsbereich: Nicht zustimmungsfähig!

Pressemitteilung von Nele Hirsch,

In den Verhandlungen zur Föderalismusreform zeichnet sich bei der Bildungspolitik der Kompromiss ab, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern nur im Hochschulbereich gelockert wird. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Nele Hirsch:

Die SPD belügt sich selbst, wenn sie diesen Kompromiss als Erfolg feiert. Stattdessen muss sie im Interesse einer zukunftsfähigen Bildung auf grundsätzlichen Änderungen beharren. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes nur bei Hochschulprogrammen macht die Föderalismusreform noch lange nicht zustimmungsfähig. Lieber gar keine Reform, als eine Reform, die für viele Jahre die Weichen in eine falsche Richtung stellt.

Wenn den Ländern die alleinige Kompetenz für den Schulbereich zugewiesen wird, bedeutet das nicht nur das Aus für erfolgreiche Bund-Länder Projekte wie das Ganztagsschulprogramm oder das Förderprogramm für Migrantinnen und Migranten, sondern auch für zahlreiche Modellversuche, die in den letzten Jahren maßgeblich zur Fortentwicklung des Bildungssystems beigetragen haben. Das kann nicht akzeptiert werden.

Bund und Länder müssen auch weiterhin in allen Bildungsbereichen die Möglichkeit zur Zusammenarbeit haben.

Neben der vollständigen Aufhebung des Kooperationsverbotes dürfen auch weitere wichtige Korrekturen in den Verhandlungen nicht außer Acht gelassen werden. Dazu gehören die Sicherung bundesweit gleichwertiger Arbeitsbedingungen für die im Bildungsbereich Beschäftigten, keine Ausnahmeregelungen der Länder bei den Hochschulabschlüssen und beim Hochschulzugang, eine kooperative Vertretung von Bund und Ländern bei der Europäischen Union und der Erhalt der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau.