Zum Hauptinhalt springen

Flüchtlingen wird Demonstrationsrecht verweigert

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Wenn die Innenministerministerkonferenz am 16. und 17. November in Nürnberg über die inhumane Altfallregelung verhandelt, dürfen die Betroffenen ihr Demonstrationsrecht nicht wahrnehmen. Unter anderem in Hessen verweigern die Behörden "geduldeten" Flüchtlingen eine Befreiung von der Residenzpflicht für den 16. November, so dass sie den Landkreis, in dem sie ihren Aufenthalt haben, nicht verlassen dürfen. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

Den Flüchtlingen wird verwehrt, was in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein sollte: für die eigenen Interessen und Forderungen auf die Straße zu gehen. Sie wollten einfach an dem Ort sein, wo über ihr weiteres Schicksal entschieden wird. Dass ihnen das verweigert wird, sagt alles über den behördlichen Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland.

Die Residenzpflicht ist eine der größten Einschränkungen, denen Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland ausgesetzt sind. Sie nimmt ihnen auch die nötige Flexibilität, wenn sie einen Arbeitsplatz suchen. Selbst wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben, bleibt die Residenzpflicht bestehen. Doch die Innenminister von Bund und Ländern tun stattdessen so, als sei es ganz allein die Schuld der Betroffenen, keine Arbeit zu haben.