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Finanzverfassung modernisieren

Pressemitteilung von Bodo Ramelow,

Zu den aktuellen Diskussionen über den zweiten Teil der Föderalismusreform und zum Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Eindämmung der öffentlichen Verschuldung erklärt Bodo Ramelow, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied der Föderalismuskommission:

Wir teilen den künstlichen Alarmismus nicht, mit dem einige die Schuldendebatte führen. Die im Grundgesetz festgelegte Neuverschuldungsgrenze und das Maastricht-Defizitkriterium werden laut Finanzplanung des Bundes bis 2010 eingehalten. Viele Bundesländer haben mit dem Abbau der Neuverschuldung begonnen.

Ein auf den Prinzipien Schuldenverbot und Steuerwettbewerb beruhender nationaler Stabilitätspakt ist nichts anderes als ein Schrumpfungsprogramm für die Binnennachfrage und ein Instrument für Kürzungen und Standardabsenkungen. DIE LINKE. bleibt dabei: Das Schuldenproblem muss über die Staatseinnahmen angepackt werden. Vermögen, Börsenumsätze und Gewinne von Großunternehmen müssen für eine wirksame Entschuldungspolitik herangezogen werden.

Der Einführung einer so genannten Schuldenbremse nach Schweizer Vorbild stehen wir äußerst skeptisch gegenüber. Wer Staatsschulden nur noch ausnahmsweise erlauben oder ganz abschaffen will, ist kein Modernisierer. Er geht zu den Kreditspielregeln der Weimarer Reichsverfassung zurück. Das kann nicht ernsthaft Ausgangspunkt von Finanzreformen im 21. Jahrhundert sein.

Die Kreditobergrenze muss an die Staatsinvestitionen gekoppelt bleiben. Angepasst werden sollte der Investitionsbegriff des Grundgesetzes, der noch aus der alten Industriegesellschaft stammt. Wir sollten darüber nachdenken, wie beispielsweise Ausgaben für Bildung und Wissenschaft im Investitionsbegriff des Grundgesetzes besser berücksichtigt werden können.

DIE LINKE. schlägt die Bildung eines Entschuldungsfonds für die Länder vor. Es sollte geprüft werden, ob das nach dem Erblastentilgungsfonds-Gesetz bestehende Sondervermögen des Bundes unter erweiterter Zwecksetzung fortgeführt und Überschüsse der Bundesbank zur Entschuldung der Länder eingesetzt werden können.