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EU-Kommission setzt Völkerrecht in Bezug auf besetzte Gebiete um

Pressemitteilung von Annette Groth,

„Es ist sehr erfreulich, dass die EU erstmals Leitlinien beschlossen hat, die ausdrücklich verdeutlichen, dass der Gazastreifen, die Westbank einschließlich Ostjerusalem und die Golanhöhen nicht als Teile Israels betrachtet werden können,“ erklärt die menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Annette Groth, anlässlich einer neuen EU-Direktive, nach der ab 2014 in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Sport nur noch israelische Organisationen aus den Töpfen der EU gefördert werden, deren Hauptsitz sich nicht in den besetzten Gebieten befindet. Groth weiter:

„Mit ihren Beschlüssen hält sich die EU jedoch lediglich an das Völkerrecht. Die völkerrechtlichen Bestimmungen umzusetzen, stellt geradezu eine Notwendigkeit dar, denn andernfalls würde die EU gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen. Dass der Komplex Handel mit den israelischen Siedlungen aus der Richtlinie ausgenommen wurde, ist bedauerlich, da israelische Siedlungs-Produkte laut EU-Gesetzgebung nicht von der Präferenzbehandlung israelischer Produkte durch die Zollbehörden in der EU profitieren dürfen. Dass viele israelische Unternehmen diese Bestimmungen in der Praxis unterlaufen und ihre Produkte irreführend mit dem Label ‚Made in Israel‘ versehen, schädigt die palästinensische Wirtschaft massiv und verstößt gegen internationales Recht. DIE LINKE begrüßt, dass die Vertreter der EU der Forderung nach einer Zwei-Staaten-Lösung endlich Nachdruck verleihen und sich damit für einen gerechten Frieden zwischen Israelis und Palästinensern einsetzen. Die Reaktionen der israelischen Regierung auf die EU-Direktive machen allerdings deutlich, dass es bis zu einer Zwei-Staaten-Lösung als Voraussetzung für einen dauerhaften und gerechten Frieden im Nahen Osten noch ein weiter Weg ist.“