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EU-Fördermittel müssen transparent bleiben

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist nicht das richtige Signal: Die Transparenz der Fördermittelvergabe als wichtiges gesellschaftliches Anliegen darf nicht aufgegeben werden“, kommentiert Kirsten Tackmann das Urteil des EuGH, Az:C-92/09, das die personenbezogene Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfe für teilweise unzulässig erklärt. Die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:

„Die Transparenz der Zahlungsempfänger stellt eine wichtige Vertrauensbasis zwischen Steuerzahlern und Landwirtschaft her und ist angesichts der aktuellen Diskussionen über den zukünftigen EU-Agrarhaushalt besonders wichtig. Bisher konnte sich jeder Bürger informieren, wie die Steuergelder in der Landwirtschaft verwendet wurden.

DIE LINKE bleibt dabei: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse zu wissen, wie öffentliche Gelder verwendet werden. Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft.“