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EU-Datenstreit erfordert Parlamentsvorbehalt

Pressemitteilung von Alexander Ulrich,

„Die Abgeordneten können jetzt Butter bei die Fische geben“, erklärt Alexander Ulrich anlässlich der Diskussion um das Abkommen der EU-Kommission, das US-Terrorfahndern den Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union weiter:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag kritisiert, das Parlament kastriere sich selbst. Im EU-Datenstreit wurde weder das Europäische Parlament noch der Bundestag befasst. Jene die jetzt das Einknicken der Europäischen Kommission kritisieren, müssen DIE LINKE bei ihrer Forderung nach Parlamentsvorbehalte für internationale Verhandlungen unterstützen. Dies ist in Finnland gängige Praxis ohne erkennbaren Nachteil für die internationale Handlungsfähigkeit der Regierung. Bisher haben hier alle außer der CSU und der LINKEN gekniffen. Zudem muss die Rechtsgrundlage der EU eindeutig geklärt werden. Die EU-Kommission mandatiert sich beim Thema Datenschutz mit dem Verweis auf den gemeinsamen Markt, übergeht aber das Europäische Parlament mit dem Hinweis Datenschutz sei noch keine europäische Kompetenz. Genau diese Praxis hat DIE LINKE in ihrer Verfassungsklage erfolgreich beanstandet.“