Zum Hauptinhalt springen

Etikettenschwindel beenden - VIG im Bundesrat ändern

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Zur morgigen Behandlung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Bundesrat erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Kirsten Tackmann:

Das VIG muss jetzt endlich so geändert werden, dass alle Gammelfleisch- Verwender sofort veröffentlicht werden können. Die aktuellen Ereignisse haben gezeigt, dass dazu keine verwaltungsinternen
"Auslegungshinweise" zu schwammigen Gesetzen reichen, sondern nur klare Regelungen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich fordere den Bundesrat deshalb auf, hier seine Verantwortung wahrzunehmen.

Ebenso wie der Austausch der Haltbarkeitsetiketten im Gammelfleischskandal entpuppt sich Horst Seehofers VIG zunehmend als Etikettenschwindel. Die muffigen Gerüche dieses Gesetzes sind Verbraucherschützern und Landesministern bereits in die Nase gefahren. Seehofer aber, der seit Ende letzten Jahres immer von "Null Toleranz" spricht, versucht nach wie vor den Eindruck zu erwecken, dass mit dem VIG die Schwarzen Schafe benannt werden könnten. Das ist aber falsch. Zwar sollen Behörden in Zukunft bei Skandalen verpflichtet werden, von sich aus Namen von Unternehmen zu nennen. Allerdings ist dagegen im Gesetz eine Schranke eingebaut, die nicht aufgehoben wurde: Die Auskunftspflicht besteht nur dann, wenn das öffentliche Informationsinteresse die Belange der Betroffenen übersteigt.
Rechtspraxis ist demzufolge, dass alles so lange "unter der Decke" bleibt, bis der Gestank sie selber hebt. Das haben im Gesetzgebungsverfahren zum VIG viele kritisiert. Mit der Arroganz der Macht hat sich die große Koalition aber darüber hinweg gesetzt. Nun spülte der neue Fleischskandal das Problem wieder hoch.

Selbst Seehofers bayerischer Partei- und Amtskollege Schnappauf bezweifelte in einer Pressekonferenz am 07.09.2006, dass das VIG die Benennung der Händler von Gammelfleisch ermöglicht. Auch die anderen Verbraucherschutzminister haben Zweifel angemeldet. So steht im 13-Punkte-Plan, dass man überprüfen werde, "ob die einschränkenden Bestimmungen der Informationsrechte und -pflichten der Behörden nicht der Intention zuwider laufen, Verstöße tatsächlich offen zu legen und Schwarze Schafe zu nennen". Statt aber noch lange zu prüfen, sollte endlich gehandelt werden.