Zum Hauptinhalt springen

Erneute Jahrhundertflut an der Elbe zeigt: Hochwasserschutz darf im Zuge der Föderalismusreform nicht komplett auf die Länder übertragen werden

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Anlässlich der bedrohlichen Hochwassersituation an der Elbe in Sachsen erklärt Lutz Heilmann, Mitglied im Umweltausschuss für DIE LINKE.:

Nur vier Jahre nach dem „Jahrhunderthochwasser“ im Sommer 2002 sind die Anwohner der Elbe erneut von einem schweren Hochwasser bedroht. Keller werden ausgeräumt, Straßen gesperrt und Sandsäcke aufgeschichtet. Die Pegelstände der Elbe steigen auch bei diesem Hochwasser so hoch wie seit 65 Jahren nicht mehr - von 2002 abgesehen. Das zeigt: Der Klimawandel schreitet unaufhörlich voran, extreme Wetterereignisse nehmen deutlich zu. Ein Umsteuern im Klimaschutz duldet deshalb keinen Aufschub.

Der Hochwasserschutz ist ein augenfälliges Beispiel dafür, dass die Föderalismusreform im Umweltrecht in die falsche Richtung geht. Ausgerechnet im Wasserrecht wird der Bund zukünftig fast überhaupt keine Befugnisse mehr haben. Flüsse aber halten sich nicht an die Landesgrenzen. Das führt bereits nach derzeitigem Recht zu absurden Entwicklungen. Während in Sachsen und Brandenburg Deiche rückverlegt und erhöht werden, bleiben die Deiche in Sachsen-Anhalt so, wie sie sind. Welche Folgen dies bei dem nächsten "Jahrhunderthochwasser" hat - wobei diese zukünftig eher alle fünf als alle hundert Jahre auftreten - kann man sich leicht ausmalen. Deshalb brauchen wir im Umweltrecht einheitliche Bundesvorgaben und keine Rückkehr in die feudale Kleinstaaterei.