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Entgelttransparenzgesetz muss dringend geschärft werden

Pressemitteilung von Doris Achelwilm,

„Das heutige Gerichtsurteil im Sinne der Klägerin ist wegweisend für die Rechte von Journalistinnen und Journalisten, die überwiegend als feste Freie tätig sind. Gleichzeitig offenbart der Fall die Unzulänglichkeit des Entgelttransparenzgesetzes wie auch fragwürdige Praktiken in der betreffenden ZDF-Redaktion. Nachdem das ZDF der klagenden Journalistin nicht die gleiche Bezahlung wie männlichen Kollegen gewähren wollte, soll sie nun nach 13 Jahren Tätigkeit in Berlin nach Mainz versetzt werden. Diese Retourkutsche ist nicht hinnehmbar“, kommentiert Doris Achelwilm, Sprecherin für Gleichstellungs- und Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts in der Causa Birte Meier und ZDF. Achelwilm weiter:

„Anders als Birte Meier hat das ZDF übrigens keine Sanktionen zu befürchten, denn das Entgelttransparenzgesetz sieht bei Verstoß keine vor - eine der vielen Leerstellen, die im Entgelttransparenzgesetz dringend geschlossen gehören. Wenn dieses Gesetz gegen eine gut 20-prozentige Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern und all die haarsträubenden Einzelfälle von Lohndiskriminierung vorankommen will, muss es deutlich geschärft werden. Es braucht u.a. Sanktionen bei Verstößen und ein Verbandsklagerecht, damit Klagewillige nicht nur Risiken, sondern zugesicherte Unterstützung haben.

Auch bei den Öffentlich-Rechtlichen besteht Nachholbedarf. Das Dreiklassensystem aus festangestellten, arbeitnehmerähnlichen und gänzlich ‚freien‘ Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeutet unterschiedliche Rechte und muss im Sinne der Beschäftigten reformiert werden. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in alle Personalvertretungen gewählt werden dürfen. Dass nun immerhin gerichtlich festgestellt wurde, dass auch Arbeitnehmerähnliche die Auskunftsansprüche nach Entgelttranssparenzgesetz geltend machen können, weist in die richtige Richtung. Herzlichen Glückwunsch und Solidarität an Birte Meier und Dank an die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage begleitet hat.“