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Entgelttransparenzgesetz ist ein stumpfes Schwert – Schließung des Gender Pay Gap ernsthaft angehen

Pressemitteilung von Doris Achelwilm,

„Zwei Jahre nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes zeigt sich, dass das Gesetz nicht geeignet ist, sein Ziel zu erreichen: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, eine Schließung der Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen – hierzu gibt es keine Verbesserung. Das Gesetz wird von Beschäftigen kaum genutzt und von Unternehmen zu wenig ernstgenommen. So wird Lohngerechtigkeit für Frauen nie erreicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet Deutschland angesichts seiner Lohnlücke von 21 Prozent sowohl bei Prüfverfahren als auch bei den Berichtspflichten weiterhin auf Freiwilligkeit setzt, statt wie Island oder Schweden Verbindlichkeit herzustellen“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute im Bundeskabinett behandelten Überprüfungsbericht zum Entgelttransparenzgesetz. Achelwilm weiter:

„Die Bundesregierung muss das Gesetz deutlich schärfen. Die Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten muss aufgehoben werden, damit Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben – bei den Frauen sind das immerhin 60 Prozent – nicht ausgeschlossen sind. Die Beweislaststruktur muss umgekehrt werden, sodass der Nachweis über Lohngerechtigkeit künftig beim Arbeitgeber liegt. Zertifizierte Prüfverfahren und standardisierte Berichterstattung müssen für private und öffentliche Arbeitgeber auch mit weniger als 500 Beschäftigten verpflichtend sein. Es braucht Sanktionen, um Verstöße gegen das Gesetz wirksam zu ahnden. Und die Betroffenen dürfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht alleingelassen werden. Entgeltgleichheit ist ein Grundrecht. DIE LINKE fordert deshalb, ein Verbandsklagerecht einzuführen.

Klar ist auch, dass ein effektives Entgelttransparenzgesetz nur ein Baustein im Kampf gegen den Gender Pay Gap ist. Entscheidend ist eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Prekäre Beschäftigungsformen – mehrheitlich eine ‚Frauendomäne‘ – müssen durch gut entlohnte, sichere und tarifgebundene Arbeitsplätze ersetzt werden. Wenn die Bundesregierung wirklich Lohngerechtigkeit herstellen will, wäre auch die Abschaffung des Ehegattensplittings fällig.“