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Eine Politik der Sanktionen schadet der Integration von Migranten in Deutschland!

Pressemitteilung von Hakkı Keskin,

Dazu erklärte Prof. Dr. Hakki Keskin, EU-Erweiterungsbeauftragter der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Ausschusses für die Angelegenheiten der EU:

Die Bundesregierung will einige gesetzliche Bestimmungen zur Zuwanderung deutlich verschärfen. So sollen künftig die Ehepartner von in der Bundesrepublik lebenden Nichtdeutschen erst vom 21. Lebensjahr an eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Ebenso sollen fortan digitale Fotos von Einzubürgenden in ein flächendeckendes Zentralregister aufgenommen werden, um die Feststellung ihrer Identität für die deutsche Polizei und Justiz zu erleichtern.

Die Bundesregierung will einerseits mit diesen Verstößen gegen geltende Gesetze zum Schutz von Familie und Ehe die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und somit das Heiraten zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr de jure verhindern. Andererseits stellt sie damit die hier lebenden MigrantInnen unter generellen Kriminalitätsverdacht und verstärkt ihre Abschottungspolitik gegenüber allen nichtdeutschen Einwanderern.

Es wird nunmehr klar, dass die vollmundigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der "Integration" in Deutschland einen stärkeren Stellenwert einzuräumen, in der Praxis vor allem eine Verschärfung des Sanktionsdrucks bedeuten. Die Integration der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund soll faktisch erzwungen werden. Dieses sicherheitspolitisch verengte Integrationsverständnis liegt voll auf der Linie, welche insbesondere die beiden Unionsparteien seit geraumer Zeit verfolgen. Hierzu gehört auch die seit dem 01. Januar diesen Jahres in Baden-Württemberg geltende Bestimmung, wonach ausschließlich Einbürgerungsbewerber mit muslimischer Religionszugehörigkeit einen obligatorischen Fragebogen beantworten müssen, der ihre Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Werteordnung der Bundesrepublik prüfen soll. Die gesellschaftliche Gruppe der hier lebenden muslimischen Einzubürgenden wird damit vorsätzlich als potenziell kriminell und als nicht demokratiefähig eingestuft Diese Politik ist falsch und gegen die Interessen aller in Deutschland lebenden Menschen gerichtet. Anstelle einer Politik der offenen Sanktionsandrohung und Abschottung sind von der Bundesregierung vielmehr konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die Integration in Deutschland fördern.

Hierzu gehört als unverzichtbare Grundvoraussetzung eine erleichterte Einbürgerungspraxis mit der Beibehaltung der Tolerierung der bisherigen Staatsbürgerschaft. Des Weiteren sind die interkulturellen Kompetenzen in der Erziehung und Schulausbildung zu stärken, um das Erlernen der deutschen Sprache, aber auch der eigenen Muttersprache, zu erleichtern. Zudem sind von der Bundesregierung größere Anstrengungen zu unternehmen, um die erheblichen Benachteiligungen nichtdeutscher Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen. Der öffentliche Dienst sollte hier beispielgebend sein und bei der Stellenvergabe entsprechend qualifizierte nichtdeutsche Bewerber proportional berücksichtigen. Ferner ist den hier seit 5 Jahren lebenden Einwanderern das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen schon vor ihrer offiziellen Einbürgerung einzuräumen, damit sie sich frühzeitig mit den in Deutschland geltenden Grundwerten und Normen vertraut machen können.

Außerdem bleibt die baldige Verabschiedung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes unverzichtbar, um jegliche Diskriminierung von hier lebenden gesellschaftlichen Minderheiten zu verhindern.